No 66.           (1821) 153

Beilage.
Materialien zu einem einstweiligen Lehrplan für die
Landschulen des Ermlands, bei denen nur ein Lehrer angestellt ist.


1. Anzahl der Klassen. Jede Schule muss aus drei Klassen bestehen, a. einer Vorschule oder untern Klasse, b. einer mittleren und c. einer obern.
2. Bestimmung des Alters für jede Klasse. Das schulpflichtige Alter der Kinder ist zwar, der. Regel nach, das zurückgelegte sechste Jahr bis zum zurückgelegten vier- zehnten, jedoch werden sich von dieser Regel von selbst Ausnahmen ergeben. So muss einmal alles abgeschnitten werden, was die Klasse ohne Noth vermehren kann. Wenn nun, besonders in den Landschulen, wo ein Lehrer ist, zur Verminderung der gar zu vielen Klassen und Abtheilungen nur alle zwei Jahre Kinder aufgenommen werden durften: so folgt hieraus dass, wenngleich viele Kinder sogleich nach vollendetem sechstem Jahre in die Vorschule eintreten, noch viele Kinder später erst am Ende des achten Jahres in die Vorschule aufgenommen werden können. Der Nachtheil, der hierdurch aus der Verminderung der Schulzeit entsteht, wird durch die Vortheile der kräftigem Wirksamkeit des Lehrers, der seine Kraft nicht unter so vielerlei Personen zersplittern darf, reichlich aufgewogen. Es würden also in die Vorschule Kinder theils vom sechsten bis achten, theils vom achten bis zehnten Jahre, in die mittlere Klasse Kinder vom achten bis zehnten und vom zehnten bis zwölften Jahre, und in die höhere Klasse Kinder vom zehnten bis zwölften und vom' zwölften bis vierzehnten versetzt werden.

3. Wie viel Jahre jedes Kind in jeder Klasse bleibe? Für jede Klasse wird ein zweijähriger Cursus bestimmt; es bleibt also jedes Kind in jeder Klasse zwei Jahre. (Dies ist Regel und können immer Kinder, die gute Fort- schritte machen) auch nach Verlauf eines Jahres aus der
-----
154     .No 66. (1821.)

untern Klasse in die höhere eintreten, insofern hierdurch keine beträchtliche Störung entsteht)
Für diejenigen Kinder, die dieser Ordnung gemäss nach dem zwölften Jahre zu entlassen sein würden, wäre in den letzten zwei Jahren noch besonders zu sorgen.
Man darf annehmen, dass die Zahl dieser Schüler, wenn die ganze Schule auch aus hundert Kindern besteht, nicht über 12 oder 15 betragen könne. Die Hälfte hiervon würde unter die schlechtbegabten oder die mittelmässigen gehören, die unter die betreffenden Klassen versetzt werden müssten; die bessere Hälfte hingegen könnte der Lehrer selbst als Unterlehrer gebrauchen, oder sie auch ihrer Kenntniss-Stufe gemäss ausserordentlicher Weise beschäftigen.
Zu wünschen wäre es, dass mit den Knaben nach dem zurückgelegten 14. Jahre der Unterricht noch ein Jahr weiter ausgedehnt werden könnte, indem der Uebergang vom Knaben
- ins Jünglingsalter in jeder Rücksicht immer höchst wichtig bleibt, wogegen die Mädchenschule nach geendigtem 14. Jahre geschlossen werden niuss.

4. Anzahl der wöchentlichen Stunden:
a. für die Vorschule. Die Vorschule oder untere Klasse, welche schlechterdings in eigenen abgesonderten Stunden unterrichtet werden muss, erhält (wenn man sie nicht noch in einer Stunde wenigstens unter dem Unterrichte der übrigen Klassen still beschäftigen kann) wöchentlich 10 Stunden und zwar sowohl im Winter als Sommer: Montags 2, Dienstags 2, Mittwochs 1, Donnerstags 2, Freitags 2 und Sonnabends 1.
b. für die mittlere Klasse. Bei der mittleren Klasse ist der Unterricht sowohl im Winter als Sommer auf 20 wöchentliche Stunden zu setzen, nämlich: Montags 4, Dienstags 4, Mittwochs 2, Donnerstags 4, Freitags 4, Sonnabends 2.
c. für die obere Klasse. Bei der obern Klasse sind die wöchentlichen Stunden im Winter in derselben Art fest- zusetzen; im Sommer hingegen wären die Lectionen auf die Hälfte herabzusetzen.
-----

No 66. (1821.)           155

5. Unterrichtsgegenstände.
a. für die Vorschule
. In der Vorschule muss so viel als möglich alles anschaulich gemacht werden. Die Gegenstände hierzu werden aus der Umgebung genommen, an denen das Kind bemerken muss, was zu bemerken ist, das Ganze wird in Theile aufgelöst u. s. w. Es muss strenge darauf gesehen werden, dass die Kinder die gewöhnlichen Gebete richtig aussprechen, die denselben ihrer Fassungskraft gemäss zu erklären sind.
Sowohl der Lese- als Schreibe-Unterricht muss sich mit einer ziemlichen Fertigkeit endigen.
Mit dem Beginn des zweiten Jahres kommt zu diesen Lehrgegenständen noch die Zahlenlehre hinzu, und müssen die Kinder vor allen Dingen vorwärts und rückwärts zählen, geschriebene Zahlen lesen und ausgesprochene Zahlen auf- schreiben lernen u. s. w.
b. für die mittlere Klasse.
Die Lehrgegenstände der mittleren Klasse sind fortgesetzter Religions-Unterricht, verbunden mit der biblischen Geschichte, Fortschreiten im Lesen, Schreiben, Rechnen in ganzen Zahlen bis zur Regel de Tri incl. und Gesanglehre.
c. für die obere Klasse
. In der obern Klasse wird die biblische Geschichte fortgesetzt, und muss überhaupt dahin gewirkt werden, dass die Kinder die Glaubens- und Sitten-Lehre vollständig inne haben. Da das Verstehen der Zweck des Lesens ist, so müssen fortwährend, (wie dies auch schon selbst in der Vorschule und mittlern Klasse geschehen muss) über das Gelesene Fragen angestellt werden, die sie aus dem gelesenen Texte beantworten, auch müssen sie an- gehalten werden, das, was sie gelesen haben, selbst herzu- sagen und zu erzählen.
Eben so müssten sie fortwährend im Schreiben geübt werden, dass sie nicht nur schön und recht schreiben, son- dern auch eine Fertigkeit in eigenen Aufsätzen erlangen. Im Rechnen müssen sie gebracht werden bis zur Regel de Tri in Brüchen incl. und so weit es übrigens möglich ist.
Die Gesanglehre wird weiter fortgesetzt. Der fleissige
----
156     No 66. (1821.)

Schullehrer wird auch Sonntags eine Stunde der Gesanglehre widmen.
Diesen Lehrgegenständen wären noch, so weit es die Umstände gestatten, deutsche Sprache, Denkübungen, Kenntnisse von Ackerbau und Landwirthschaft, Obstbaumzucht u.s.w. beizufügen.

6. Stundenplan.
a. für die Vorschule.
Der Stundenplan wäre nach diesen vorausgeschickten Sätzen im Allgemeinen folgender:
Vormittag: 1. halbe Stunde Gebet und religiöse Erklärung, 2. halbe Stunde Anschauungs-Unterricht. — Nachmittag: 1. halbe Stunde Lese-Unterricht, 2. halbe Stunde Schreibe - Unterricht. Mittwoch und Sonnabend Nachmittag ist frei, weshalb der Lese- und Schreibe-Unterricht wegfallen würde. Da im zweiten Jahre die Zahlenlehre hinzukommt, so wäre solche in die Stelle des Anschauungsunterrichts zu zu setzen.
b. für die mittlere Klasse.
Vormittag: 1. Stunde Religions-Unterricht und biblische Geschichte, 2. Stunde Zahlenlehre, theils Kopf- theils schriftlich Rechnen. — Nachmittag: 1. Stunde Leseübung, 2. Stunde Schreibeübung und am Schlusse Gesanglehre. Mittwoch und Sonnabend Nachmittag ist frei, und fallen die betreffenden Lehrgegenstände weg.
c. für die obere Klasse. Hier sind dieselben Lehrgegenstände, aber auf einer höheren Entwickelungsstufe.
7. Wie sind die in diesen zwei Klassen auf verschiedenen Entwickelungstufen stehenden Kinder ihren bereits erlangten Kenntnissen gemäss zu beschäftigen? Es bleibt zwar immer Regel: dass man bei beiden Klassen womöglich denselben Lehrgegenstand beibehalte, in so fern derselbe in der einen Klasse ein Gegenstand des unmittelbaren Unterrichts, in der andern Selbstbeschäftigung bleiben kann: da aber dies bei einem Lehrer nicht immer angeht, so tritt hier die Nothwendigkeit ein, Unterlehrer zu bilden. Ueberhaupt muss jedem Pensum des unmittelbaren Unterrichts ein Pensum der Selbstbeschäftigung, dem lauten Pensum ein stilles nachfolgen, und dies stille ist
-----
No. 66. (1821.) 157

das Hauptpensum, wodurch der Schüler sich das Gelernte erst eigen macht; und dies ist das wahre Mittel die ganze Schule in einer steten zweckmässigen Thätigkeit zu erhalten.
8. Fernere Lehrgegenstände
. Was die übrigen Lehrgegenstände betrifft, so könnte an den freien Nachmittagen Mittwochs und Sonnabends zur betreffenden Jahreszeit in der Obstbaum-Zucht Unterricht ertheilt, das Nöthige vom Acker- bau und Landwirthschaft mit den Leseübungen verbunden, Sprachlehre, Denkübungen u. s. w. in die Stelle der Lese und Schreibestunden, die verhältnissmässig verringert würden, verlegt werden.
9. Modification des Lehrplans.
Vorstehender im allgemeinen entworfene Lehrplan kann sowohl durch Local-Umstände Modificationen leiden, als auch dadurch, dass die Kinder nicht alle zwei Jahre, sondern jedes Jahr aufgenommen werden, in welchem letztem Falle die Vorschule eine solche Anlage erhalten muss, dass doch nur alle zwei Jahre eine Klasse in den folgenden Cursus vorgeschoben wird.
Ist der besondere Lectionsplan für die Schule nach Beschaffenheit der örtlichen Umstände einmal festgestellt, so muss während eines ganzen Cursus davon nicht abgegangen werden.
Die Kinder sollen sich an eine geordnete Thätigkeit gewöhnen. Ihre Tagesordnung muss feststehen, sie müssen genau und bestimmt wissen, was sie in jeder Stunde zu thun haben. Darauf gründet sich Vorbereitung und Wiederholung.
Bei einer eintretenden dringenden Nothwendigkeit darf nur mit Beistimmung der vorgesetzten Schulbehörde eine Abänderung geschehen, bei welcher es aber dann wenigstens durch ein ganzes Semester bleiben muss.
10. Absteckung der Curse.
Die Curse müssen in allen Klassen, die wieder ihre Abtheilungen haben, entweder für jedes Jahr oder für zwei Jahre bestimmt abgesteckt sein, indem sonst kein Zielpunkt wäre, und die Schule in einen Zustand der Unbestimmtheit und Willkührlichheit herabsinken würde. Hierdurch kömmt der Lehrer zum deutlichen Bewusst- sein, was und wieviel er bei jedem Lehrgegenstande zu lehren, und der Schüler, was er davon zu lernen habe.
-----
158     No 66-67. (1821.)

Wenngleich übrigens die Schullehrer nicht alle auf einer gleichen Bildungsstufe stehen, und der Zeitpunkt demnach nicht bei allein gleich sein kann, so bleibt es doch für jeden Pflicht so viel zu. Alm, als in seinen Kräften steht.
Anmerkungen.
a. Es wäre zweckmässig, wenn an solchen Schulen wo nur ein einziges Lehrzimmer befindlich ist, der Lehrer die kleinem Schüles früher entliesse, theils damit sie nicht zu lange sitzen, nicht Langweile haben und unruhig werden, theils auch damit die Grössern durch sie keine Störung erfahren. Diese lassen sich während des Unterrichts der Kleinen wohl beschäftigen durch Schreiben, Rechnen, Zeichnen.
b. Alle Beschimpfungen der Kinder und entehrende Benennungen müssen aus der Schule verbannt bleiben; z. B. der Name Eselsbank muss aufhören, und dafür die Bezeich- nung „Bank der Unfleissigen" eingeführt werden.

Oliva, 25. Januar 1821. J. H.


zurück zur Hauptseite
zurück zu Schule im Ermland